Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.rudibenzien.de.
Wir sind bemüht, diese Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist weitgehend mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Semantische HTML-Struktur mit korrekter Überschriftenhierarchie (h1–h3)
- Alle Bilder verfügen über aussagekräftige Alternativtexte (
alt-Attribute) - Sprungnavigation („Zum Inhalt springen“) für Tastaturnutzer
- ARIA-Landmarks für Header, Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile
- Aktive Seite ist per
aria-current="page"gekennzeichnet - Sichtbare Fokus-Indikatoren für Tastaturnavigation (
:focus-visible) - Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
- Responsive Gestaltung für verschiedene Bildschirmgrößen
- Sinnvolle Dokumentsprache (
lang="de") für Screenreader - Druckoptimierte Darstellung (
@media print) - Verzicht auf automatisch abspielende Medien, blinkende Inhalte und CAPTCHAs
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige Buchcover-Bilder haben möglicherweise keine exakten Breitenangaben und können bei bestimmten Vergrößerungsstufen suboptimal dargestellt werden.
- Die Webseite wurde noch nicht mit allen gängigen Screenreadern getestet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf dieser Internetseite feststellen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Esther Rábay
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.